Berufsfeld Elektrotechnik in der Berufsschule
Nach der Neuordnung der Elektroberufe im Jahr 2003 orientiert sich die Ausbildung gezielt auf dem Berufsalltag. Schon während der Berufsausbildung erlernen die Jugendlichen nicht nur technische Inhalte wie Digitaltechnik, Netzwerktechnik, Programmierungs- und Steuerungstechnik, sondern es wird verstärkt auch der Umgang mit Kunden, Beratung und Kalkulation geschult.
Die „neuen Elektroniker“ lernen sozusagen am Kundenauftrag.
Eingangsvoraussetzungen
Grundsätzlich wird – wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz geregelten Ausbildungsberufen – keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben. Die überwiegende Anzahl der Betriebe stellt Auszubildende mit einem mittleren Bildungsabschluss oder Hauptschulabschluss ein.
Dauer der Ausbildung
- 3,5 Jahre
Berufe am Hans-Böckler-Berufskolleg
Im Folgenden stellen wir Ihnen die verschiedenen Berufe der Elektrotechnik vor, die im Rahmen einer dualen Ausbildung am Hans-Böckler-Berufskolleg unterrichtet werden.
- ElektronikerInnen Fachrichtung Automatisierungstechnik
ElektronikerInnen der Fachrichtung Automatisierungstechnik sind bei der Errichtung und im Service von elektrischen Anlagen der Energie-, Gebäude-, Infrastruktur-, Automatisierungs-, Informations- und Kommunikationstechnik tätig. ElektronikerInnen üben ihre Tätigkeiten unter Beachtung ökonomischer und ökologischer Aspekte sowie der einschlägigen technischen Regeln selbständig aus. Sie sind Elektrofachkräfte im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften.
- ElektronikerInnen Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik
ElektronikerInnen der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik sind bei der Errichtung und im Service von elektrischen Anlagen der Energie-, Gebäude-, Infrastruktur-, Automatisierungs-, Informations- und Kommunikationstechnik tätig.
ElektronikerInnen üben ihre Tätigkeiten unter Beachtung ökonomischer und ökologischer Aspekte sowie der einschlägigen technischen Regeln selbständig aus. Sie sind Elektrofachkräfte im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften.
- ElektronikerInnen für Geräte und Systeme
ElektronikerInnen für Geräte und Systeme stellen Komponenten und Geräte her, nehmen sie in Betrieb und halten sie in Stand. Typische Einsatzgebiete sind informations- und kommunikationstechnische Geräte, medizinische Geräte, automotive Systeme, Systemkomponenten, Sensoren, Aktoren, Mikrosysteme, EMS (Electronic Manufacturing Services), Mess- und Prüftechnik.
ElektronikerInnen für Geräte und Systeme üben ihre Tätigkeiten unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen selbständig aus und stimmen ihre Arbeit mit vor- und nachgelagerten Bereichen ab. Dabei arbeiten sie häufig im Team. Sie sind Elektrofachkräfte im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift.
- Elektroniker/Elektronikerin für Maschinen und Antriebstechnik
ElektronikerInnen für Maschinen und Antriebstechnik stellen Wicklungen her, montieren elektrische Maschinen und Antriebssysteme, nehmen sie in Betrieb und halten sie in Stand.
Typische Einsatzfelder sind Fertigungs- und Produktionsanlagen, Servicebereiche, Montagebaustellen und Prüffelder.
ElektronikerInnen für Maschinen und Antriebstechnik üben ihre Tätigkeiten unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen selbständig aus und stimmen ihre Arbeit mit vor- und nachgelagerten Bereichen ab. Dabei arbeiten sie häufig im Team. Sie sind Elektrofachkräfte im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften.
- SystemelektronikerInnen
SystemelektronikerInnen sind in der Entwicklung und Herstellung von Komponenten, Geräten und Systemen sowie im Service tätig.
Sie üben ihre Tätigkeiten unter Beachtung ökonomischer und ökologischer Aspekte sowie der einschlägigen technischen Regeln selbständig aus und stimmen ihre Arbeit mit vor- und nachgelagerten Bereichen ab.
Dabei arbeiten sie häufig im Team. Sie sind Elektrofachkräfte im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften.
- InformationselektronikerInnen
Der Informationselektroniker übt einen Service- und Beratungsberuf aus. Zum Service gehört das Ausstatten von Büroräumen mit PCs, Kopierern und Faxgeräten. Die PCs sollen vernetzt, ISDN-Anlagen für die jeweilige Gegebenheit installiert und konfiguriert werden, Antennen- und Satellitenanlagen müssen nach den jeweiligen Kundenwünschen ausgerichtet, Fernsehgeräte, Video- und Audioanlagen für Privat- und Geschäftskunden aufgestellt werden. All diese Büro- und Gerätesysteme müssen konfiguriert, gewartet und repariert werden. Weitere Bereiche sind Videoüberwachung, Einbruchmelde- und Brandmeldeanlagen. Das stellt hohe Anforderungen an manuelle Fertigkeiten in der Feinmechanik und Fachkenntnisse in der Analyse und Funktionsweise der Schaltungs- und Messtechnik der genannten Geräte und Systeme. Diese Tätigkeiten sind verbunden mit Kundengesprächen. Der Kunde möchte über die Vorzüge der einzelnen Geräte und Anlagen informiert werden und nach der Beratung ein optimales Angebot aus technischer und preislicher Sicht erhalten. Der Umgang mit dem Kunden erfordert viel Geduld und Einfühlungsvermögen. In unserer Region handelt es sich um überwiegend kleinere Handwerksbetriebe, in denen ausgebildet wird.
Abschluss
Für die Berufe Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik, Elektroniker FR Energie- und Gebäudetechnik, Elektroniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme, Elektroniker FR Automatisierungstechnik, Informations- elektroniker und Systemelektroniker Elektroniker für Geräte- und Systeme efolgt die Prüfung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf erfolgt nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. nach der Handwerksordnung (HwO)
Die Prüfung wird auf der Grundlage der Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform in den industriellen bzw. handwerklichen Elektroberufen sowie der Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen bzw. handwerklichen Elektroberufen durchgeführt.
„Gestreckte” Abschlussprüfung mit zwei Prüfungsteilen:
Teil 1 nach 18 Monaten
Teil 2 am Schluss der Berufsausbildung.
Für die InformationselektronikerInnen findet eine Zwischenprüfung vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt. Die Abschlussprüfung (Gesellenprüfung) wird nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. nach der Handwerksordnung (HwO) abgelegt.