Seit 1995 werden am Hans-Böckler-Berufskolleg für die Weiterbildung zur “Staatlich geprüften Technikerin” oder zum “Staatlich geprüften Techniker” drei Fachrichtungen angeboten:

Unterrichtszeiten

Die Ausbildung in der Fachschule für Technik umfasst in der Teilzeitform eine Gesamtdauer von 4 Jahren (8 Semester). Schuljahresbeginn, Schuljahresende und die Ferienzeiten richten sich nach den allgemeinen Regelungen für das Land Nordrhein-Westfalen.

Der Unterricht findet an zwei Abenden in der Woche und zur Zeit noch 14-tägig am Samstagvormittag statt. Es gelten folgende Unterrichtszeiten:

Dienstag 17:30 – 21:35 Uhr

Donnertag 17:30 – 21:35 Uhr

Samstag 7:50 – 12:40 Uhr

Die Samstagstermine des Schuljahres werden frühzeitig bekanntgegeben und auf dieser Seite veröffentlicht.

Voraussetzungen

Für den Besuch der Fachschule für Technik sind die nachfolgenden Aufnahmevoraussetzungen zu erfüllen (§5 APO-BK Anlage E).

In die Fachschule wird aufgenommen, wer mindestens

  • den Abschluss der Ausbildung in einem für die Zielsetzung der jeweiligen
    Fachrichtung einschlägigen Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung, dem Landes- oder Bundesrecht

und

  • den Berufsschulabschluss, soweit während der Berufsausbildung die Pflicht zum Berufsschulbesuch bestand

und

  • eine Berufstätigkeit im Ausbildungsberuf von mindestens einem Jahr, die auch während der Fachschulausbildung abgeleistet werden kann, nachweist.

In die Fachschule kann auch aufgenommen werden,

  • wer eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren nachweist. Auf die Berufstätigkeit kann der Besuch einer einschlägigen Berufsfachschule angerechnet werden.

In Zweifelsfällen entscheidet die Schulleitung im Einvernehmen mit der oberen Schulaufsichts über die Aufnahme in die Fachschule für Technik.

Kosten

Es werden keine Schul- oder Studiengebühren erhoben. Die Kosten der Lehrbücher müssen teilweise von den Studierenden selbst getragen werden (SchulG ). Zusätzlich entstehen individuelle Kosten für Büromaterialien, Fahrten und ähnliche Dinge.

Die für das Projekt im 7. Semester enstehenden Kosten können sich je nach Art und Umfang des Projekts sehr stark unterscheiden. Hier besteht jedoch die Möglichkeit Sponsoren zu suchen, die das Projekt finanziell oder materiell unterstützen. Weitere Erläuterungen zum Thema PROJEKTARBEIT finden sich unter dem entsprechenden Menüpunkt.

Bewerbung und Anmeldung

Die Anmeldung ist in den meisten Vollzeitbildungsgängen unseres Berufskollegs auf ein Zeitfenster beschränkt. Diese Anmeldezeit-Beschränkung gilt auch für die Fachschule für Technik.

Der Beginn der Anmeldung ist der 2. Januar und sie endet Ende Februar des Jahres, in dem Sie die Fachschule für Technik beginnen möchten.

Die Anmeldung kann nur noch online über www.schueleranmeldung.de erfolgen.

Ihre schriftlich einzureichenden Unterlagen (z.B. beglaubigte Zeugniskopien etc.) müssen Sie ebenfalls bis Ende Februar bei uns eingereicht haben.

Das allg. Anmeldverfahren beschreiben wir ausführlich unter SchülerOnline.

Anmeldung an der Fachschule für Technik
(Kurzanleitung für die Online-Anmeldung)

Im ersten Schritt Ihrer Anmeldung werden Sie in der Regel berufstätig angeben können, auch wenn Sie sich (noch) in einer Ausbildung befinden.
Wählen Sie dann Ihren Schulabschluss und Berufsabschluss, wenn Sie Ihre Ausbildung abgeschlossen haben.

Abschluss

Die Weiterbildung zur Technikerin oder zum Techniker endet mit einer staatlichen Abschlussprüfung. Zu dieser Abschlussprüfung ist eine Zulassung (§9 APO-BK Anlage E) erforderlich. Zum Fachschulexamen wird zugelassen

  • wer in allen Fächern des Bildungsganges mit Ausnahme des Differenzierungsbereiches mindestens die Note “ausreichend” oder in nur einem Fach die Note “mangelhaft” erreicht hat. Der Notendurchschnitt muss mindestens 4,0 betragen. Im Falle einer ungenügenden Leistung ist eine Zulassung ausgeschlossen.

Voraussetzungen für die Zulassung zur Fachhochschulreifeprüfung sind:

  • die Zulassung zur Abschlussprüfung und mindestens ausreichende Leistungen in den in den Lehrplänen ausgewiesenen Fächern, die zum Erwerb der Fachhochschulreife nachzuweisen sind.

Mit der bestandenen Abschlussprüfung dürfen Sie den Titel

“Staatlich geprüfte Technikerin” / “Staatlich geprüfter Techniker”

Mit einer weiteren schriftlichen Prüfung (ein zusützliche Klausur) können Sie die Fachhochschulreife (FHR) erwerben.