Geänderter Unterrichtsbetrieb ab dem 19.04.2021

Nach Mitteilung des Landesministeriums für Schule und Bildung NRW vom 14.04.2021 wird ab Montag, 19.04.2021, der Schulbetrieb erneut angepasst.

Am Hans-Böckler-Berufskolleg werden ab dem 19.04.2021 alle Berufsschulklassen, alle Fachschulklassen und alle Vollzeitklassen durch Präsenzunterricht (Wechselunterricht) beschult.

Nur die Blockklassen des „Dualen Systems“ im zweiten Ausbildungsjahr erhalten weiter Distanzunterricht.

Der Präsenzunterricht in den Abschlussklassen des „Dualen Systems“, der Fachschule und den Vollzeitklassen endet 3 Wochen vor den Prüfungsterminen. Ab diesem Zeitpunkt wird der Unterricht in diesen Klassen als Distanzunterricht angeboten.

Damit während des Unterrichts immer ein Abstand von 1,5 m sichergestellt ist, werden grundsätzlich alle Klassen geteilt. Es hat also immer nur eine halbe Klasse Unterricht. Eine Klassenhälfte erhält Unterricht in der „A- Woche“ (= ungerade Kalenderwoche), die andere in der „B- Woche“ (= gerade Kalenderwoche). Für die Woche, in der Sie keinen Präsenzunterricht erteilt bekommen, erhalten Sie Aufgaben, die nachbesprochen werden. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, soll der Unterricht vor allem für die Klassen des „Dualen Systems“ und der „Fachschule für Technik“ als Hybridunterricht (zeitgleiche Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht) erteilt werden.

Für kleine Lerngruppen sowie in besonderen Ausnahmefällen sind Abweichungen von der Klassenteilung zulässig.

Die Klasseneinteilung und die Beschulungswoche erfahren Sie durch Ihre Klassenleitung.

Der Unterricht erfolgt gemäß dem aktuellen Stundenplan. Alle Informationen über Stundenplanänderungen durch notwendigen Vertretungsunterricht entnehmen Sie bitte der UNTIS- Stundenplan App.

Die Klassenräume des HBBK sind bereits vor Unterrichtsbeginn geöffnet, in den Pausen können Sie im Unterrichtsraum verbleiben.

Beim Betreten des Schulgeländes ist eine FFP2 oder OP- Maske zu tragen, es gelten die Regelungen der jeweils aktuellen Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO).

Ab Montag, 12.04.2021, sind für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie weiteres Personal an den Schulen zwei wöchentliche Corona- Tests verpflichtend.

Die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer besitzt für uns höchste Priorität. Durch konsequente Beachtung der Abstands- und Hygieneregelungen können Sie wesentlich dazu beitragen, Infektionen mit dem Coronavirus zu verhindern. Bitte unterstützen Sie uns in diesem Bemühen.

(Information der Schul-E-Mail des Ministeriums für Schule und Bildung NRW vom 14.04.2021)