0251 960 924 0 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

132 Kopfbild c

Inklusion

Worum geht's?

Im Rahmen der rechtlichen Vorgaben wird bei einem vorliegendem Unterstützungsbedarf ein Nachteilsausgleich gewährt. Dieser wird mithilfe der Unterstützung der Ansprechpartnerinnen für Inklusion formuliert, in der Klassenkonferenz beraten und durch die Schulleitung genehmigt.

Die Antragstellung erfolgt durch die Eltern bzw. die volljährigen Schüler:innen.

Ein Nachteilsausgleich bedeutet keine Reduzierung des Anforderungsniveaus des entsprechenden Bildungsgangs. Ein Nachteilsausgleich stellt einen Ausgleich, der durch eine Behinderung bzw. chronischen Erkrankung entstehenden Nachteile, dar. Ein Nachteilsausgleich sorgt dafür, dass dem Grundsatz der Chancengleichheit entsprochen wird.

Was machen wir?

  • Wir setzen uns dafür ein, dass alle Schüler:innen – unabhängig von individuel-len Voraussetzungen oder Beeinträchtigungen – gleichberechtigt am Unterricht und am Schulleben teilhaben können
  • Wir bauen Barrieren ab und fördern Chancengleichheit
  • Wir schaffen inklusive Lernbedingungen
  • Wir begleiten, beraten und unterstützen Schüler:innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf, chronischen Erkrankungen oder Behinderungen sowie deren Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte
  • Dabei arbeiten wir eng mit den Kolleg:innen, der Schulleitung, den Schulbegleitungen und externen Partner:innen zusammen

Wer hat Anspruch auf Nachteilsausgleich?

  • Schüler:innen, die behindert sind
  • Schüler:innen, die eine medizinisch attestierte langfristige (chronische) Erkrankung haben
  • Schüler:innne, die eine medizinisch attestierte vorübergehende (akute) Erkrankung haben
  • Schüler:innen, die eine medizinisch attestierte Störung haben (z. B. Autismus-Spektrum-Störung, LRS)
  • Schüler:innen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung gemäß AO-SF

Der Nachteilsausgleich ist nicht an einen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf gekoppelt.

Nicht ausgleichsfähig sind z. B. Beeinträchtigungen in der Konzentrationsfähigkeit aufgrund einer Aufmerksamkeits-Hyperaktivitätsstörung (ADHS) oder des Chronischen Fatigue-Syndroms (CFS).

Was bieten wir an?

  • Individuelle Beratung für Schüler:innen, Eltern und Lehrkräfte bei inklusiven Fragestellungen
  • Begleitung im schulischen Alltag, z. B. bei Nachteilsausgleichen, Förderplänen oder barrierefreier Gestaltung
  • Unterstützung bei der Antragstellung für sonderpädagogische Förderung und beim Nachteilsausgleich
  • Koordination von Fördermaßnahmen in Zusammenarbeit mit Fachkräften, Schulbegleitungen oder externen Diensten
  • Fortbildung und Sensibilisierung des Kollegiums im Bereich Inklusion
  • Vermittlung von Kontakten zu außerschulischen Unterstützungsangeboten und Institutionen

Welche Unterlagen müssen mit der Antragstellung vorgelegt werden?

  • Das ausgefüllte Antragsformular
  • Es muss eine möglichst aktuelle fachärztliche Diagnose eingereicht werden
  • Aktuelle Nachweise wie z. B. Atteste
  • Ggf. Unterlagen aus der Vorgängerschule (z. B. gewährter Nachteilsausgleich, Förderpläne etc.)

 Öffnungszeiten Verwaltung

montags, dienstags und donnerstags
7.30 - 14.00 Uhr

mittwochs und freitags
7.30 - 13.15 Uhr