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Bedingungen zum Verleih eines mobilen Endgeräts für den Unterricht

Dieses Dokument regelt die Bedingungen, unter denen die Stadt Münster dem/der Schüler*in ein Notebook der Marke Acer, Modell TravelMate B3 Spin 12 incl. Ladegerät und Eingabestift für unterrichtliche Zwecke zum schulischen und außerschulischen Gebrauch zur Verfügung stellt.

Durch die persönliche Ausgabe des mobilen Endgerätes an der/die Schüler*in/ kommt der Leihvertrag zustande.

Der Vertrag wird zwischen der Stadt Münster und dem/der jeweiligen Schüler*in und deren Sorgeberechtigten geschlossen, wobei der/die Schüler*in auch durch den/die Sorgeberechtigte/n

vertreten wird.

Grundsätzlich obliegt zunächst dem/der Schüler*in die Einhaltung der mit diesem Vertrag auferlegten Sorgfaltspflichten, da diese den unmittelbaren Zugriff auf das Leihgerät haben. Die Sorgeberechtigte/n halten den/die Schüler*in aber dazu an, die in diesem Vertrag festgelegten

Pflichten zu beachten und zu erfüllen. Für den Fall der schuldhaften Verletzung von vertraglichen Pflichten durch den/die Schüler*in, welche zu einer Beschädigung oder zu einem Verlust des Leihgerätes führen, stehen die Sorgeberechtigten neben dem/der Schüler*in für die entstandenen Schäden ein.

Die vom Berufskolleg zur Verfügung gestellten Leihgeräte werden zentral durch das Hans-Böckler-Berufskolleg administriert.

 Öffnungszeiten Verwaltung

montags, dienstags und donnerstags
7.30 - 14.00 Uhr

mittwochs und freitags
7.30 - 13.15 Uhr